-
Feuerwehr Volksbegehren 2024
Das „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ mit der Forderung zur Rückvergütung der Mehrwertsteuer kann unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt oder Stadtamt in Österreich oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) unterschrieben werden. Begründung Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung Der ehrenamtliche Einsatz der rund 340.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in den 4.500 Feuerwehren in Österreich ist von unermesslichem Wert…